Am 30. November 2021 wurde ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf höchstrichterlich vom Bundesarbeitsgericht bestätigt, wodurch für Arbeitgeber*innen nun endlich Rechtssicherheit besteht. So hat das BAG am 30. November entschieden, dass bei längerer Kurzarbeit „Null“ (tageweiser Arbeitsausfall) der Jahresurlaub anteilig gekürzt werden kann. Hiergegen hatte eine Arbeitnehmerin mit Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbundes geklagt.

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