Kann der Arbeitgeber die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auszahlen und dem Arbeitnehmer im Gegenzug geleistete Überstunden kürzen? Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Laut dem BMF kann die Inflationsausgleichsprämie genutzt werden, um den Arbeitnehmern ihre entsprechenden Überstunden steuer- und sozialabgabenfrei zu vergüten. Hierbei kommt es ganz darauf an, welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu geleisteten Überstunden bestehen. Wurde vertraglich vereinbart, dass der Beschäftigte eine Zahlung für seine geleisteten Überstunden bekommt, ist die Umwandlung in eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie leider nicht zulässig. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer dagegen vertraglich vereinbart, dass für geleitstete Überstunden nur ein Freizeitausgleich möglich ist, ist die Umwandlung in eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zulässig.
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