Der seit Juli 2021 geltende ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % gilt für die Gastronomie auch im Jahr 2023. Der Bundestag hat hierzu Ende September ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % gilt somit weiterhin für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Ob und inwieweit der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch in darüber hinausgehenden Jahren gelten wird, steht derzeit noch nicht fest.